Erstberatung
Was können wir schon in der kostenfreien Erstberatung für Sie leisten?
Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung habe Sie die Gelegenheit, mir schriftlich über das Kontaktformular Ihren Fall anhand etwa schon vorhandener Unterlagen (z.B. Mutterpass, Krankenhausentlassungsbrief, Kinderuntersuchungsheft) zu schildern. Je nach vorhandenen Informationen beantworten wir Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung kursorisch schon folgende Fragen:
1. Besteht eine haftungsrelevante Fallkonstellation bzw. bedarf es weitere Ermittlungen?
2. Welche Ansprüche können Ihnen zustehen und mit welchen Mitteln können Sie diese außergerichtlich durchsetzen?
3. Welche Kosten kommen im Falle der anwaltlichen Vertretung auf Sie zu, wenn Sie außergerichtlich und ggf. gerichtlich aktiv werden möchten?
4. Welche Kosten werden möglicherweise von Dritten getragen, insbesondere von der gegnerischen Haftpflichtversicherung und einem Rechtsschutzversicherer?
5. Gibt es ein Verjährungsproblem?
Was können wir im Falle der Mandatierung für Sie tun?
Wir prüfen in Ihrer Angelegenheit Ihre medizinische Behandlung ggf. nebst relevanten Vor- und Nachbehandlungen aus medizinrechtlicher Sicht umfassend. Nach Auswertung der anzufordernden Krankenunterlagen beantworten wir Ihre Frage, welche Chancen bestehen, Schadensersatzforderungen gegenüber Behandlern außergerichtlich und ggf. auch gerichtlich durchzusetzen.
Dementsprechend:
Fordern wir die vollständigen Behandlungsunterlagen an und erläutern Ihnen aus rechtlicher Sicht, ob und inwieweit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für Sie oder auch Ihr Kind erfolgreich durchgesetzt werden können.
Soweit es dann schon erforderlich ist, beauftragen wir für Sie eine(n) medizinischen Gutacher(in) und lassen Ihren Fall medizinisch prüfen, wobei je nach Fallkonstellation mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zusammengearbeitet wird oder wahlweise auch Privatgutachter beauftrag werden können. Den Schritt zu einer Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission empfehlen wir explizit nicht als ersten Weg der Begutachtung.
Sind Anhaltspunkte für eine Haftung aus fehlerhafter Behandlung und/oder Aufklärung gegeben, melden wir Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche bei der Gegenseite an und korrespondieren mit der Berufshaftpflichtversicherung der Behandler.
Dies führt mitunter schon zu einer Regulierung der Ansprüche oder auch zum Abschluss eines für Sie sinnvollen Vergleichs.
Über die jeweiligen Schritte der Bearbeitung halten wir sowohl Sie, als auch Ihre Krankenversicherung, mit welcher wir empfehlen eng zusammen zu arbeiten, als auch Ihren Rechtsschutzversicherer regelmäßig unterrichtet.
Scheitern allerdings diese Verhandlungen setzen wir den Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch für Sie klageweise vor Gericht durch.
Aufgrund unserer 20jährigen Erfahrung in der Personenschadenregulierung ermitteln wir alle Schadensersatzpositionen gemeinsam mit Ihnen und erstellen auf dieser Grundlage eine umfassende Bezifferung der materiellen, wie auch der immateriellen Ersatzansprühe. Das Ziel ist immer, neben dem angemessenen Schmerzensgeldbetrag eine laufende Schadensersatzrente zu erstreiten, welche die laufenden Mehrbedarfskosten und ggf. auch den Erwerbsschaden oder den Haushaltsführungsschaden erfasst. In vielen Fällen sind aber auch Abfindungsvergleiche auf Grundlage einer Rentenkapitalisierung (Hochrechnung) oder auch reine Risikovergleiche denkbar. Alle dies kann sich im Verlaufe der Mandatsbearbeitung dynamisch entwickeln und Sie bleiben immer auf Augenhöhe.
Medizinjuristische Zweitmeinung
Immer wieder melden sich auch Mandanten, welche bereits anwaltlich vertreten sind, die aber das Bedürfnis nach einer Zweitmeinung haben. Sie haben den Eindruck, ihr Fall „laufe nicht so richtig“, weil Bearbeitung oder Verhandlungen stocken.
Insbesondere wenn nicht spezialisierte Anwaltskollegen sich an schwierigen Arzthaftungsfällen abarbeiten und den Fall dann doch nicht zum Erfolg führen können, werden wir nach einer zweiten Meinung gefragt.
Wir haben eine 12 Punkte-Checkliste mit den juristischen Standards zusammengestellt, die man von einem Fachanwalt für Medizinrecht erwarten darf. Diese Checkliste kann Ihnen bei der Beantwortung der Frage helfen, ob Sie einen kompetenten Anwalt gewählt haben.
Wir beraten und vertreten
- Privatpersonen,
- Krankenversicherungen,
- Vereine,
- Stiftungen und andere.
Zu der Beratung in schadensersatzrechtlicher Hinsicht gehört auch die weitere Beratung in sozialrechtlicher, betreuungsrechtlicher und kranken- und pflegeversicherungsrechtlicher Art, weil sich diese Folgefragen nahezu immer in Fällen schwerer Personenschäden ergeben. Ggf. verweisen wir Sie auch an qualifizierte Kollegen.
Darüber hinaus bieten wir auch Vortragstätigkeit im Arzthaftungsrecht, zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzfragen an.