Irem Jung
Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Rechtsanwältin seit 2002. Fachanwältin für Medizinrecht seit 2009, Auszeichnung der WirtschaftsWoche als Top-Anwältin Medizinrecht in den Jahren 2017, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024.
Sprachen: Deutsch, Türkisch
Ich stamme aus einer Familie mit medizinischem Hintergrund. Meine Mutter war Fachärztin für Gynäkologie, mein Vater war Facharzt für Anästhesiologie. Daher habe ich mich schon früh mit medizinischen Sachverhalten, der Arzttätigkeit und den Problemen im medizinischen Alltag auseinandergesetzt. Und da lag es nahe, mich als Rechtsanwältin auf das Arzthaftungsrecht/Medizinrecht zu spezialisieren.
Im Arzthaftungsrecht habe ich mich seit nahezu 20 Jahren auf das Geburtsschadensrecht, also die Bearbeitung von Fällen aus den Bereichen Geburtshilfe und Frauenheilkunde (Gynäkologie), spezialisiert. Besonders häufig geht es dabei um anamnestische Schwangerschaftsrisiken – wie zum Beispiel Gestationsdiabetes oder HELLP – und ihre Auswirkungen auf die Geburt.
Als Fachanwältin für Medizinrecht vertrete ich seit Anbeginn meiner Tätigkeit ausschließlich die Patientenseite. Zudem bin ich überzeugt, dass gerade im Bereich des Arzthaftungs- und Medizinrechts eine Spezialisierung unverzichtbar ist, um Mandanten optimal zu begleiten: Ohne fundierte theoretische und praktische Kenntnisse ist es fast unmöglich, gegen die Versicherungen auf der Gegenseite zu bestehen und berechtigte Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Meine Expertise als Fachanwältin für Medizinrecht
Um als Fachanwältin für Medizinrecht zugelassen zu werden, musste ich eine Zusatzausbildung absolvieren und umfangreiche praktische Erfahrungen sowie besondere Kenntnisse nachweisen – unter anderem in den folgenden Bereichen:
- Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
- Grundzüge des Arzneimittel- und
- Medizinprodukterechts
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
Um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu sein, nehme ich regelmäßig an Fortbildungen teil – insbesondere im Geburtsschadensrecht.
Veröffentlichungen
Wenn der Versicherer des Arztes nicht mehr zahlt
gemeinsam mit Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht (in: Weiterleben, Zeitschrift des „Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe“ e. V. (Nr. 49 – Januar 2018)
Zu den Kostenrisiken eines Geburtsschadensprozesses
gemeinsam mit Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht (in: Weiterleben, Zeitschrift des „Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe“ e. V. (Nr. 49 – Januar 2018)
Der (Pflege-)Mehrbedarfsschaden im Schadensfall
(in: Delphin-Netzwerk – Ausgabe 2,
Unter die Lupe genommen – der Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsprozess
(in: Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht, 67. Jahrgang, Heft 10)
Ärztliche Fehler – was tun?
(in: beatmetleben – Perspektiven zur außerklinischen Beatmung und Intensivpflege, Ausgabe 3/2016)
Keine verbindlichen Regeln für die Versicherer. Reha-Management erfordert Vertrauen und Kooperationswillen
(in: Versicherungswirtschaft, Heft 14, 2013)
Vorträge
Haftungshöhe im geburtsschadensrechtlichen Mandat
19. Medizinrechtstag, Berlin, 28.09.2018
Das geburtsschadensrechtliche Mandant – Gedanken zur Haftungshöhe
I. MonsTabor-Symposium Peronenschadensrecht, Montabaur, 29.08.2018
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht