Fragen & Antworten
Bei welchen Personenschäden können Sie mir helfen?
Wir vertreten ausschließlich Mandanten, die einen schweren Personenschaden erlitten haben. Von einem schweren Personenschaden spricht man, wenn durch ein Schadenereignis, wie einem Unfall oder einem Behandlungsfehler, ein derart schwerer Gesundheitsschaden entstanden ist, dass erhebliche dauerhafte Gesundheitseinbußen verbleiben. Dies ist beispielsweise bei einem schweren Schädelhirntrauma, einer Rückenmarksverletzung, Querschnittslähmungen, schweren Brandverletzungen oder Amputationen der Fall.
Was steht mir an Schadenersatz zu?
Wenn Sie unverschuldet einen schweren Personenschaden erleiden, steht Ihnen nicht nur ein Schmerzensgeld zu. Sie haben auch Anspruch auf eine Vielzahl weiterer Schadenersatzansprüche. Diese sind: Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege-Mehrbedarfsschaden oder sämtlicher weiterer Mehrbedarf.
Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Schadens, der Art des Unfalls oder Behandlungsfehlers, den finanziellen Auswirkungen auf Ihr Leben und anderen Faktoren.
Was ist bei einem Unfall als erstes zu tun?
Es ist wichtig, zeitnah die notwendigen ersten Schritte einzuleiten, was wir für unsere Mandanten übernehmen. Der Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherer sollten schnellstmöglich kontaktiert und mit diesen in Verhandlung getreten werden.
Wie lange dauert es, bis ich eine Entschädigung erhalte?
Die Dauer des Verfahrens kann je nach Komplexität und Schwere des Falls unterschiedlich sein. Es kann mehrere Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern.
Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt in einem solchen Fall?
Die Kosten für einen Anwalt hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls und dem Aufwand, der für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich ist. Viele Anwälte arbeiten jedoch auf Basis von Erfolgshonoraren, d.h. sie erhalten nur dann eine Vergütung, wenn sie auch eine Entschädigung erhalten.
Benötige ich eine Rechtschutzversicherung?
Eine Rechtschutzversicherung ist nicht notwendig. Wir besprechen mit jedem Mandanten vor der Mandatierung die Gebührenfrage, da uns Transparenz wichtig ist.
Kann ich meinen Anwalt wechseln, wenn ich mit seiner Arbeit nicht zufrieden bin?
Ja, Sie können Ihren Anwalt jederzeit wechseln.
Kann ich auch dann eine Entschädigung erhalten, wenn der Unfall oder Behandlungsfehler teilweise meine Schuld war?
Ja, auch in diesem Fall können Sie eine Entschädigung erhalten. Die Höhe der Entschädigung kann jedoch aufgrund der Mitverantwortung reduziert werden.