Deckungssumme überschritten? Versicherungssumme erschöpft?
Vor allem in älteren Schadensfällen kommt es immer wieder vor, dass nach Mitteilung des Versicherers die Deckungssumme für die Regulierung der Schadenersatzansprüche nicht ausreiche.
Das ist nicht immer richtig.
In vielen Fällen ergibt die Prüfung des Falles, dass der Versicherer dennoch weiterhin zahlen muss.
Das Problem betrifft sowohl Schädiger als auch Geschädigte.
- Geschädigte: es ist möglich, dass der Versicherer darauf hinweist, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt die weiteren – auch u.U. teilweisen - Ansprüche direkt beim Schädiger geltend zu machen sind.
- Schädiger: die Kehrseite dieser Situation ist, dass Schädiger darauf hingewiesen werden, dass sie nach Erschöpfung der Deckungssumme den weiteren Schaden selbst tragen müssen.
In beiden Fällen führt das natürlich zu erheblichen Sorgen und häufig zu ernsthaften finanziellen Problemen. Deshalb: Sowohl Schädiger als auch Geschädigte sollten im Falle einer derartigen Mitteilung des Versicherers unbedingt qualifizierten anwaltlichen Rat einholen. Die hier zu klärende Rechtsfrage ist eine der kompliziertesten und schwierigsten im Versicherungsrecht überhaupt. In vielen Fällen erweist es sich, wie dargestellt, dass der Versicherer trotzdem weiter vollumfänglich zahlen muss.
In unserer Kanzlei bearbeiten wir derart komplexe Fälle, bei denen das Thema der Deckungssumme im Raum steht, im Team. Seit dem 01.07.2024 freuen wir uns, dass Herr Gräfenstein Rechtsanwalt i.R. unser Team gerade in diesen Fällen verstärkt und unsere Mandanten von seiner langjährigen Erfahrung profitieren.